Nicht alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen schliessen eine anerkannte Ausbildung ab (Berufslehre, Mittelschule). Dazu gehören

  • Lernende einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA), welche das Qualifikationsverfahren nicht bestehen;
  • Lernende einer zweijährigen standardisierten Ausbildung ausserhalb der eidgenössisch geregelten Berufsbildung.

Der Individuelle Kompetenznachweis (IKN) attestiert diesen jungen Berufsleuten die während der Ausbildung erworbenen Kompetenzen in standardisierter und von den Branchen anerkannter Form. Das erhöht ihre Chancen im ersten Arbeitsmarkt. IKN-Inhaberinnen und -Inhaber finden zudem leichter Anschluss ans Bildungssystem.

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Der IKN bringt Vorteile für alle

  • Lernende: Der IKN bescheinigt Lernenden ohne abgeschlossene Berufslehre die während ihrer Ausbildung erworbenen Kompetenzen. Das verbessert ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt.
  • Arbeitgeber: Der IKN ermöglicht es Arbeitgebern, das Potenzial von Bewerberinnen und Bewerbern bzw. deren Einsatzmöglichkeiten rasch und genau einzuschätzen. 
  • Gesellschaft: Der IKN erhöht die Chancen, dass Lernende ohne formalen Bildungsabschluss in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Zudem erleichtert er den Anschluss ans Bildungssystem. Beides entlastet die Sozialwerke.

Der IKN eröffnet Perspektiven

Der IKN schliesst eine Lücke im Schweizer Bildungssystem.

  • Mit dem IKN steigen die Chancen, eine Stelle im ersten Arbeitsmarkt zu finden.
  • Mit der Integration in den Arbeitsmarkt steigen die Chancen, später eine zweijährige berufliche Grundbildung (EBA) abzuschliessen.
  • Mit dem EBA-Abschluss wird es möglich, eine drei- oder vierjährige berufliche Grundbildung (EFZ) im entsprechenden Berufsfeld nachzuholen.
  • Mit dem EFZ-Abschluss stehen alle Wege des Bildungssystems offen.