IKN-Fachportal

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Diese Seite richtet sich an Fachleute von Organisationen der Arbeitswelt (OdA) und von Trägerschaften standardisierter Ausbildungen ausserhalb der eidgenössisch anerkannten Berufsbildung. Es werden häufig gestellte Fragen zum Individuellen Kompetenznachweis (IKN) kurz und prägnant beantwortet. Ausführlich beschrieben wird der IKN in der Orientierungshilfe.

Nicht alle Lernenden schaffen den Abschluss einer eidgenössisch anerkannten Ausbildung auf Sekundarstufe II (Berufslehre, Mittelschule). Dazu gehören

  • Lernende einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA), welche das Qualifikationsverfahren nicht bestehen;
  • Lernende einer zweijährigen standardisierten Ausbildung ausserhalb der eidgenössisch geregelten Berufsbildung.

Der IKN attestiert diesen Berufsleuten die während der Ausbildung erworbenen Handlungskompetenzen. Damit werden ihre Chancen im ersten Arbeitsmarkt erhöht. 

Der IKN ist ein von der zuständigen Branche getragenes standardisiertes und qualitätsgesichertes Dokument. Es ermöglicht Arbeitgebern, das Potenzial von Bewerberinnen und Bewerbern bzw. deren Einsatzmöglichkeiten rasch und genau einzuschätzen.

Anrecht auf einen IKN haben

  • Lernende einer zweijährigen beruflichen Grundbildung mit eidgenössischem Berufsattest (EBA), welche das Qualifikationsverfahren (nach zwei Wiederholungen) nicht bestehen;
  • Lernende einer national standardisierten zweijährigen Ausbildung ausserhalb der beruflichen Grundbildung (z. B. praktische Ausbildung PrA nach INSOS, Ausbildungsgänge in Jugendheimen u. a.). Voraussetzung: Der Bildungsgang erhält von der zuständigen Branche die Zulassung zum IKN (siehe «Wer darf den IKN anbieten?»).

Der IKN ist für Lernende vorgesehen, welche eine national standardisierte zweijährige Ausbildung durchlaufen haben. Er kann aber auch Lernenden abgegeben werden, welche eine solche Ausbildung nach mindestens einem Jahr vorzeitig abbrechen. In diesem Fall werden die bis zum Zeitpunkt des Abbruchs erworbenen Handlungskompetenzen bescheinigt.

Nicht eingesetzt werden darf der IKN, um Handlungskompetenzen aus langjähriger Berufspraxis oder aus Beschäftigungsprogrammen zu attestieren.

Der IKN ist ein von der zuständigen Branche getragenes standardisiertes und qualitätsgesichertes Dokument. Er orientiert sich am Qualifikationsprofil einer EBA-Ausbildung und ist daher für Arbeitgeber gut lesbar. Sie können das Potenzial von Bewerberinnen und Bewerbern mit IKN bzw. deren Einsatzmöglichkeiten rasch und genau einzuschätzen.

Der IKN öffnet Menschen ohne Abschluss einer beruflichen Grundbildung die Tür zur Arbeitswelt. Er verbessert die Aussicht, im ersten Arbeitsmarkt eine Stelle zu finden und wertvolle Berufserfahrung zu sammeln. Die Chancen, später eine berufliche Grundbildung abzuschliessen und damit den Anschluss ans Bildungssystem zu schaffen, bleiben so intakt.

Mit der Einführung des IKN erschliessen sich die Branchen ein zusätzliches Potenzial an Mitarbeitenden. Deren Qualifikationen werden dank dem IKN in standardisierter und leicht verständlicher Form ausgewiesen. Das Engagement für die Integration bzw. Inklusion von Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt stärkt das Image der Branche.

Der IKN bringt Bildungsträgerschaften von zweijährigen standardisierten Ausbildungen ausserhalb der eidgenössisch geregelten Berufsbildung viele Vorteile. Er 

  • wertet den Ausbildungsgang auf, weil die Arbeitsmarktchancen der Lernenden steigen;
  • fördert die arbeitsmarktgerechte Ausgestaltung der Ausbildung;
  • intensiviert den Austausch mit der zuständigen Organisation der Arbeitswelt.

Der IKN ist auf die Lern- und Leistungsdokumentation des jeweiligen EBA-Berufs ausgerichtet. Das ermöglicht eine strukturierte Ausbildung und vereinfacht die Lernprozessbegleitung. Die Berufsbildenden können die Handlungskompetenzen der Lernenden exakt und verständlich erfassen und im IKN ausweisen.

Die für den jeweiligen EBA-Beruf zuständige Organisation der Arbeitswelt (OdA) entscheidet, ob eine national standardisierte Ausbildung ausserhalb der eidgenössisch anerkannten Berufsbildung zum IKN zugelassen wird. Die Zulassung erfolgt auf Antrag der zuständigen Bildungsträgerschaften. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung den definierten Anforderungen genügt (siehe «Welche Anforderungen muss die IKN-Ausbildung erfüllen?»).

Der IKN besteht aus den folgenden Elementen:

  • Einheitliches Deckblatt
  • Formular zur Dokumentation der erworbenen Handlungskompetenzen

Der Einsatz des IKN wird durch die folgenden begleitenden Unterlagen unterstützt:

  • Bildungsplan
  • Instrumente zur Lernprozessbegleitung und Leistungsdokumentation
  • Bei Bedarf: Anleitung für die Anwendung des IKN

Alle zweijährigen beruflichen Grundbildungen mit eidgenössischem Berufsattest EBA genügen aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben den Anforderungen für den IKN. 

Standardisierte zweijährige Ausbildungen ausserhalb der eidgenössisch anerkannten Berufsbildung müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, um zum IKN zugelassen zu werden:

  • Es liegt ein standardisierter Bildungsplan vor, der sich am Bildungsplan einer EBA-Grundbildung orientiert. Anspruchsvolle Handlungskompetenzen werden weggelassen oder in Teilkompetenzen gegliedert.  
  • Die Handlungskompetenzen werden mit berufsspezifischen Instrumenten der Lernprozessbegleitung und der Leistungsdokumentation systematisch erfasst, beurteilt und dokumentiert.
  • Es werden nur Handlungskompetenzen bzw. Teilkompetenzen attestiert, die im genehmigten Bildungsplan bzw. im eingeführten IKN verabschiedet wurden. 

Die Bildungsträgerschaften stellen bei der für den jeweiligen EBA-Beruf zuständigen Organisation der Arbeitswelt (OdA) einen Antrag auf Zulassung zum IKN. Diese entscheidet abschliessend über die Zulassung (siehe «Wie wird ein IKN erarbeitet?»).

Für die Erarbeitung eines IKN gibt es zwei verschiedene Prozesswege – einen für EBA-Grundbildungen und einen für national standardisierte zweijährige Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung.

  • Wie der Prozess bei den EBA-Grundbildung verläuft, wird hier im Detail vorgestellt.
  • Wie der Prozess bei den national standardisierten zweijährigen Ausbildungen ausserhalb der beruflichen Grundbildung verläuft, wird hier im Detail vorgestellt.

Umfassende Informationen zum Aufbau des IKN finden Interessierte in der Orientierungshilfe

Das Eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung EHB unterstützt Trägerschaften beim Erarbeiten des IKN.

Die Lernenden erhalten ihren IKN vom Ausbildungsbetrieb. Mit dem Ausstellen des IKN bestätigt der Ausbildungsbetrieb, dass er 

  • sich an den standardisierten, von der OdA genehmigten Bildungsplan gehalten hat; 
  • die Instrumente zur Lernprozessbegleitung und die Leistungsdokumentation sachgerecht und vollständig geführt hat; 
  • diese Instrumente als Grundlage für das Erstellen des IKN genutzt hat; 
  • den IKN wahrheitsgetreu und wohlwollend ausgestellt hat.

Bildungsträgerschaften, die einen IKN erarbeiten möchten, werden vom Zentrum für Berufsentwicklung des Eidgenössischen Hochschulinstituts für Berufsbildung EHB unentgeltlich informiert und beraten. Das EHB unterstützt die Trägerschaften auch bei der Erarbeitung des IKN (kostenpflichtig).